Der wirksamste Bürokratieabbau würde dadurch erreicht, dass die Pflicht zur Teilnahme am Umlageverfahren gestrichen wird. Zumal die Finanzierung der Versorgung von Müttern während der Mutterschutzfristen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist (Art. 6 Abs. 4 GG) und folgerichtig von der Allgemeinheit zu tragen ist. Allerdings lässt sich auch bei Beibehaltung des Verfahrens eine deutliche Entlastung von Bürokratieaufwand erreichen, indem Arbeitgebern ermöglicht wird, sich eine Krankenkasse auszuwählen, bei der sie das Umlageverfahren durchführen. Die Unternehmen hätten somit einen Ansprechpartner für alle Abwicklungsfälle, einheitliche Beitrags- bzw. Erstattungssätze sowie einheitliche Erstattungsregeln.
Künstlersozialabgabeverfahren zumindest vereinfachen
Als einziges Land in Europa leistet sich Deutschland ein Sondersozialversicherungssystem für Künstler. Die zu dessen Finanzierung geschaffene Abgabepflicht der Unternehmen nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) belastet diese – über die Kostenbelastung durch die Künstlersozialabgabe selbst – mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand. Zum Bürokratieaufwand tragen insbesondere die zahlreichen Unschärfen der rechtlichen Regelungen und die umfangreichen Aufzeichnungs-, Dokumentations- und Meldepflichten bei.
Die Bürokratiekosten für die Erhebung der KSA stehe dabei in keinem Verhältnis zu den Einnahmen, kritisiert jetzt die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (vhu) in einem Positionspapier. 260 Millionen Euro an Abgaben habe die KSK 2014 eingenommen. Für das Ermitteln und Abführen der Abgaben fielen laut vhu fast noch einmal so viele Kosten in den Unternehmen an. Der vhu verweist als Beleg auf eine Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) Köln aus dem Jahr 2008, die 2009 bereits den BDA zu einem Positionspapier gegen die KSA veranlasst hatte. Es kam zum Ergebnis, dass auf jeden Euro Abgabe, der eingenommen wurde, 78 Cent Bürokratiekosten anfallen.(Quelle: VGSD 2016).
Mit dem Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes wurde das Missverhältnis zwischen Abgabe und damit verbundenem Bürokratieaufwand noch einmal dramatisch verschärft. Durch das Gesetz wurde eine umfangreiche Kontrolle der Abführung der Künstlersozialabgabe während der Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung bei den Arbeitgebern eingeführt. Dadurch entstehen weitere Kosten sowohl bei den Trägern der Rentenversicherung als auch bei den Arbeitgebern, ohne dass sich an der Höhe der aufzubringenden Abgabe etwas ändert. Ein solch eklatantes Missverhältnis zwischen Kosten und Nutzen zeigt die Dringlichkeit, umgehend Vereinfachungen herbeizuführen.