Steuerungsboard einsetzen
Um die Verwaltungseffizienz der Sozialversicherungsträger zu stärken, sollte trägerübergreifend ein neues Steuerungsboard eingesetzt werden, an dem neben den Sozialpartnern (BDA und DGB) die involvierten Bundesministerien (BMAS und BMG) und die Geschäftsführer der Spitzenorganisationen der einzelnen Sozialversicherungszweige teilnehmen.
Um Kostentreiber in der Verwaltung zu identifizieren, sollten die Verwaltungskosten in der Sozialversicherung trägerübergreifend erfasst und in einem detaillierten jährlichen Bericht veröffentlicht werden. Ausgewählte Aufgaben sind, wenn möglich, zu zentralisieren und Doppelstrukturen sollten abgeschafft werden. Steuerungsinstrumente wie das Benchmarking und Controlling sind weiterzuentwickeln. Die Digitalisierung ist vorantreiben, wofür in einem ersten Schritt eine funktionierende Infrastruktur geschaffen werden muss. Die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen ließe sich standardisieren und bündeln.
Gestaltungsrechte erweitern
Die Gestaltungsrechte der sozialen Selbstverwaltung sind dort, wo es sinnvoll ist, zu erweitern. Die Verantwortungsbereiche von Gesetzgeber, Ministerialbürokratie und sozialer Selbstverwaltung müssen sachgerecht abgegrenzt sein. Der Staat sollte sich dazu auf den Erlass der Rahmengesetzgebung beschränken und die konkrete Ausgestaltung dieser Gesetzgebung der Selbstverwaltung überlassen. Kranken- und Pflegekassen müssen in Zukunft wieder Vorstandsverträge eigenverantwortlich abschließen können. Die Berufung von hauptamtlichen Geschäftsführern der Sozialversicherung muss ausschließlich in die Zuständigkeit der Selbstverwaltung fallen. Auch die Arbeitslosenversicherung mit Selbstverwaltung handelt aus eigenem Recht auch gegenüber Ministerien und ist keine nachgeordnete Dienstbehörde.
Neues Verwaltungsratsmodell einführen
Die in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung sehr unterschiedliche Organisation der Selbstverwaltung sollte durch ein einheitliches Verwaltungsratsmodell ersetzt werden. Die heutige Doppelstruktur von Vorstand und Vertreterversammlung in der Renten- und Unfallversicherung führt zu einer unnötigen Mehrfachbefassung von Gremien mit denselben Fragestellungen. Außerdem sind eine hinreichende Koordination und Abstimmung zwischen beiden Gremien kaum zu gewährleisten. Die Reform der Selbstverwaltung in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung hat gezeigt, dass schlankere Strukturen zu mehr Effizienz und damit besserer Steuerung führen.