Europäisches Semester

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Die europäische Schuldenkrise hat gezeigt, dass es notwendig ist, die Wirtschaft der EU-Staaten global wettbewerbsfähiger zu gestalten und wirtschafts- und fiskalpolitische Fehlentwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten frühzeitig zu verhindern. Als Reaktion auf die Krise hat die EU mit dem Gesetzgebungspaket zur fiskal- und wirtschaftspolitischen Steuerung („Sixpack“), dem Euro-Plus-Pakt und dem Fiskalvertrag wichtige neue Instrumente und Verfahren zur engeren wirtschafts-, finanz- und beschäftigungspolitischen Koordinierung eingeführt. Alle Verfahren wurden unter dem Dach des sog. Europäischen Semesters zusammengefasst und zeitlich aufeinander abgestimmt.
Europas Wettbewerbsfähigkeit stärken
Die verstärkte Koordinierung nationaler Wirtschafts- und Sozialpolitiken auf EU-Ebene ist dringend notwendig, um die Konvergenz der europäischen Volkswirtschaften hin zu einer verbesserten internationalen Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen und im Wettbewerb mit aufstrebenden Wirtschaftsmächten bestehen zu können. Gesamtwirtschaftliche Fehlentwicklungen wie etwa Immobilienpreisblasen oder andauernde Leistungsbilanzdefizite in einzelnen Mitgliedstaaten wurden in der Vergangenheit nicht konsequent genug korrigiert. Ungelöste strukturelle Probleme in einzelnen Mitgliedstaaten können jedoch zu erheblichen Risiken für die makroökonomische Stabilität der Eurozone sowie der EU insgesamt führen. Mithilfe des Verfahrens zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte sollen derartige Fehlentwicklungen in den Mitgliedstaaten in Zukunft frühzeitig identifiziert und korrigiert werden.
Eingriff der EU in Tarifautonomie verhindern
Sozialpolitisches Scoreboard
Einbindung der Sozialpartner sicherstellen
Initiativen der BDA
- Erarbeitung der gemeinsamen Erklärung der Europäischen Sozialpartner zur Einbindung der Sozialpartner in das Europäische Semester, Verankerung zentraler Forderungen der deutschen Arbeitgeber
- Jährliche Stellungnahmen zum Jahreswachstumsbericht, zum Nationalen Reformprogramm und zu den Länderspezifischen Empfehlungen
Europäisches Semester stärkt Wettbewerbsfähigkeit
Die Europäische Kommission legt alljährlich im Herbsteinen Jahreswachstumsbericht vor, in dem sie die finanz-, wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Herausforderungen in der EU benennt und vorrangige Maßnahmen zu deren Bewältigung empfiehlt. Gestützt auf diesen Bericht veröffentlicht die Europäische Kommission im Februar umfassende Länderberichte, welche seit dem Jahr 2019 durch gesonderte Analysen zu den Investitionsbedarfen der Mitgliedstaaten (Anhang D) ergänzt werden. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, die Leitlinien des Jahreswachstumsberichts und die Analysen der Länderberichte bei der Ausarbeitung ihrer Nationalen Reformprogramme (NRP) zu berücksichtigen und die geplanten bzw. umgesetzten Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit in diesen darzulegen. Auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission verabschiedet der Rat der Finanz- und Wirtschaftsminister (ECOFIN) im Juni länderspezifische Empfehlungen, die abschließend vom Europäischen Rat gebilligt werden.








