Produktivitätsorientierte Tariflohnpolitik
Um die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und Beschäftigung zu sichern und zu stärken, dürfen Tariflohnsteigerungen den Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten der einzelnen Branchen nicht überschreiten. Die gesamtwirtschaftliche Produktivitätsentwicklung ist dabei eine wichtige Orientierungsmarke. Für die Tarifpolitik in den einzelnen Branchen kann sie jedoch nicht der zentrale Maßstab sein. Entscheidend für die Lohnentwicklung in den Branchen sind vielmehr die konkrete Situation in den Betrieben, die Auftragslage, die Beschäftigungssituation und die konjunkturellen Erwartungen. Diese unterschiedlichen Komponenten passen nicht in eine schematische Lohnformel. Daher kann auch die allgemeine Preissteigerung nicht der Maßstab für Tariflohnzuwächse sein. Inflationsgeleitete Entgeltsteigerungen (Link zum Text Lohnentwicklung) führen entweder zu weiteren Preiserhöhungen und setzen eine „Lohn-Preis-Spirale“ in Gang oder untergraben die Wettbewerbsfähigkeit und gefährden damit Arbeitsplätze. Beides wirkt sich jeweils zum Nachteil von Verbrauchern, Unternehmen und Beschäftigten aus.
Tarifverträge mit langen Laufzeiten, Nullmonaten und Einmalzahlungen
Tarifverträge mit langen Laufzeiten, die in den vergangenen Jahren oftmals über 20 Monate lagen, bieten den Betrieben vor allem in konjunkturell unsicheren Zeiten notwendige Planungssicherheit. Darüber hinaus werden den Tariflohnanhebungen häufig Nullmonate vorgeschaltet. Am Anfang der Laufzeit des Tarifvertrags stehen zudem vielfach pauschale Einmalzahlungen, die neben bzw. anstelle einer dauerhaften Anhebung der Tarifsätze vereinbart werden. Solche Einmalzahlungen sind nicht tabellenwirksam, d. h. sie werden nicht als Erhöhung der Tarifvergütung in der Entgelttabelle des Tarifvertrags berücksichtigt. All dies sind tarifpolitische Komponenten, die in den vergangenen Jahren immer wichtiger für die Betriebe geworden sind. Solche Bausteine ermöglichen eine Partizipation der Beschäftigten am Unternehmenserfolg und machen zugleich die Tariflohnvereinbarungen für die Betriebe handhabbarer.
Differenzierung und Flexibilität notwendig
Der Flächentarifvertrag (Link zum Text Tarifvertrag) muss den unterschiedlichen wirtschaftlichen Situationen in den Branchen gerecht werden. Der tarifpolitische Geleitzug, nach dem sich alle Branchen am ersten großen Tarifabschluss eines Jahres orientierten, gehört daher richtigerweise der Vergangenheit an. Heute bilden die branchenindividuellen Tarifsteigerungen oftmals eine große Spanne.