Wettbewerb stärken und Eigenverantwortung ausbauen
Bedarfsgerechte, qualitätssichernde sowie kostengünstige Strukturen und Angebote im Gesundheitswesen setzen wettbewerbsorientierte Steuerungsprozesse und Handlungsspielräume für alle Marktteilnehmer voraus. Der Ausbau von Wettbewerbselementen ist eines der wirksamsten Mittel zur Begrenzung der Ausgabenentwicklung, insbesondere zur Vermeidung von Ineffizienz im Leistungsgeschehen und in den Organisationsstrukturen sowie von Fehlanreizen für Versicherte und Leistungsanbieter. Erforderlich sind deshalb vorrangig mehr Vertragsfreiheiten für die Krankenkassen bei der Aushandlung von Preisen, Mengen und Qualitäten mit den Leistungsanbietern – unter Beachtung kartell- und wettbewerbsrechtlicher Vorschriften – sowie größere Gestaltungsspielräume für die Krankenkassen beim Angebot unterschiedlicher Versorgungsformen an die Versicherten.
Ein staatlich organisiertes und über Zwangsabgaben finanziertes Gesundheitssystem kann nur dann leistungsfähig und finanzierbar bleiben, wenn es sich auf eine Basissicherung beschränkt. Ziel sollte sein, dass grundsätzlich nur noch solche Leistungen finanziert werden, die notwendig und evidenzbasiert sind und wirtschaftlich erbracht werden. Selbstbeteiligung setzt zudem Anreize für ein gesundheits- sowie kostenbewusstes Verhalten der Versicherten und trägt dem Grundsatz Rechnung, dass eine Sozialversicherung entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip ausschließlich Leistungen erbringen sollte, die der Einzelne nicht selbst tragen kann. Belastungsobergrenzen verhindern dabei individuelle Überforderungen. Ein staatlich organisiertes und über Zwangsabgaben finanziertes Gesundheitssystem kann nur dann leistungsfähig und finanzierbar bleiben, wenn es sich auf eine Basissicherung beschränkt. Ziel sollte sein, dass grundsätzlich nur noch solche Leistungen finanziert werden, die notwendig und evidenzbasiert sind und wirtschaftlich erbracht werden. Selbstbeteiligung setzt zudem Anreize für ein gesundheits- sowie kostenbewusstes Verhalten der Versicherten und trägt dem Grundsatz Rechnung, dass eine Sozialversicherung entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip ausschließlich Leistungen erbringen sollte, die der Einzelne nicht selbst tragen kann. Belastungsobergrenzen verhindern dabei individuelle Überforderungen.