Sozialversicherung leistungsfähig und finanzierbar halten
Ja, wir wollen und wir werden diese Sozialversicherungsabgaben nicht nur für diese Wahlperiode, sondern auch generell und für alle Zukunft unter 40 % halten, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber in diesem Bereich nicht über Gebühr belastet werden.
Peter Altmaier, Bundeswirtschaftsminister September 2018
Die Beitragssatzsumme in der Sozialversicherung muss auch in Zukunft unter 40 % bleiben. Daher dürfen die Sozialleistungen nicht dauerhaft stärker steigen als die Wirtschaftskraft. Andernfalls entstehen massive Risiken für die internationale Wettbewerbsfähigkeit und die wirtschaftliche Entwicklung im Inland. Dies hätte ungünstigen Auswirkungen auf die Beschäftigung und würde auch den sozialen Zusammenhalt und den gerechten Ausgleich zwischen den beteiligten Generationen gefährden.

©AdobeStock Nattapol_Sritongcom
Es ist 0,05 vor 12
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat im Februar 2019 eine Kommission zur Zukunft der Sozialversicherung eingesetzt. Unter der Leitung von Professor Dr. Werding (Ruhr Universität Bochum) hat sie Vorschläge erarbeitet, wie sich die Summe der Beitragssätze der Sozialversicherungen auf Dauer unter 40 % halten lassen.
Der zeigt auf, dass die ohnehin schon hohe Belastung von Löhnen und Gehältern in den kommenden Jahrzehnten voraussichtlich deutlich steigen wird. Auf der Basis des derzeit geltenden Rechts sei ein Beitragssatzanstieg auf rund 50 % (49,6 %) bis 2040 zu erwarten. Dies erzeuge massive Risiken für die internationale Wettbewerbsfähigkeit und die wirtschaftliche Entwicklung im Inland mit ungünstigen Auswirkungen auf die Beschäftigung, und gefährde auch den sozialen Zusammenhalt und den gerechten Ausgleich zwischen den beteiligten Generationen. Das politische Ziel einer Obergrenze von 40 % bei den Sozialabgaben sei nicht beliebig gesetzt, sondern resultiere vielmehr aus den Erfahrungen mit der ökonomischen Entwicklung in Deutschland.Sozialleistungen steigen stärker als die Wirtschaftskraft
Gesamtsozialversicherungsbeitrag
Nach § 28d SGB IV umfasst der Gesamtsozialversicherungsbeitrag alle auf das Arbeitsentgelt bezogenen Beiträge zu den von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam finanzierten Sozialversicherungszweigen, also der Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Auch der Sonderbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (1,3 %) und der zum 1. Januar 2005 eingeführte Beitragszuschlag für Kinderlose in der sozialen Pflegeversicherung (0,25 % bzw. 0,07 % im Durchschnitt aller Mitglieder) gehören damit zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag.Links und PDFs zum Thema
Zahlen und Fakten
Die Arbeitgeber tragen am meisten zur Finanzierung des deutschen Sozialstaates bei:
Laut Sozialbudget der Bundesregierung lag der Finanzierungsanteil der Arbeitgeber an allen Sozialleistungen mit 34,8 % höher als der des Staates (32,8 %) und höher als die Sozialbeiträge der Versicherten (30,9 %). Die Arbeitgeber tragen damit bereits heute die höchste Kostenlast.








