- 05.12.1916

Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst (Hilfsdienstgesetz), in dem die Wirtschaftsvereinigungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer erstmals ausdrücklich staatlich anerkannt werden und in dem durch Errichtung obligatorischer Arbeiter- und Angestelltenausschüsse in den Betrieben erstmals der Weg zur Mitbestimmung der Arbeitnehmer und zur Erweiterung des gewerkschaftlichen Einflusses beschritten wird.