EU-Binnenmigration bisher dominierend
Bisher kommt die Großzahl der ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland aus dem EU-Ausland. Im Jahr 2019 waren über 2,2 Mio. EU-Staatsangehörige sozialversicherungspflichtig in Deutschland beschäftigt. Sie stellen ca. 6,7 % aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auf dem deutschen Arbeitsmarkt (
). Die EU-Binnenmigration wird allerdings perspektivisch an Bedeutung verlieren. In den letzten zwei Jahren waren die Zahlen schon rückläufig und werden nach Einschätzung aller Experten aufgrund von ähnlichen demografischen Herausforderungen wie in Deutschland weiter zurückgehen.
Fachkräfte aus Drittstaaten in den Blick nehmen
Das im März 2020 in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat Verbesserungen und neue Zuwanderungsmöglichkeiten für Personen aus Drittstaaten bewirkt. Damit wird ein Signal nach innen und außen gesendet, dass Deutschland ausländische Fachkräfte für den Arbeitsmarkt gewinnen möchte. Trotz der vielfältigen Reformen des Zuwanderungsrechts in den letzten Jahren kommen dennoch immer noch vergleichsweise wenig qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten außerhalb der EU nach Deutschland. Bei der Aufgabe, eine Willkommenskultur zu schaffen und zu erhalten, die die Zuwanderung nach Deutschland für besonders qualifizierte Fachkräfte noch attraktiver macht, sieht sich auch die deutsche Wirtschaft in der Verantwortung.
Praktische Umsetzung der zuwanderungsrechtlichen Regelungen verbessern
Jedes Gesetz ist nur so gut wie seine praktische Umsetzung. Seit einigen Jahren zeigt sich, dass es vor allen Dingen die praktischen Probleme bei der administrativen Umsetzung des Zuwanderungsrechts sind, die mehr Zuwanderung von Fachkräften nach Deutschland zumindest erschweren, teils sogar verhindern.
Lange Wartezeiten bei den Auslandsvertretungen, komplizierte und langwierige Verfahren, die nicht optimale Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden und Stellen führen dazu, dass die guten gesetzlichen Zuwanderungsregelungen ihre bezweckte Wirkung in der Praxis nicht voll entfalten können. Insbesondere die Einführung einer elektronischen Akte in der Kommunikation zwischen den Auslandsvertretungen, Ausländerbehörden und der Bundesagentur für Arbeit sowie die Einführung eines umfassenden behördenübergreifenden IT-Systems zur Erwerbsmigration sind unersetzliche Voraussetzungen für beschleunigte und reibungslose Prozesse. Um die Fachkräftezuwanderung zu erleichtern und schnelle Entscheidungsprozesse zu schaffen, ist die im Fachkräfteeinwanderungsgesetz vorgesehene Bündelung der Aufgaben der ca. 600 kommunalen Ausländerbehörden der Länder im Bereich der qualifizierten Erwerbsmigration in spezialisierte, überregionale Zentrale Ausländerbehörden notwendig.