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Wer mindestens 65 Jahre alt ist und tatsächlich nicht über ausreichende Mittel zum Lebensunterhalt verfügt, hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter. Diese Sozialleistung, mit der das Problem der „verschämten Altersarmut“ gelöst werden soll, wird sogar dann voll gewährt, wenn die Betroffenen ihre unterhaltspflichtigen Kinder in Anspruch nehmen könnten.