Bessere Rechtssetzung in der Europäischen Union zielt auf eine Vereinfachung und Verbesserung des Rechtsrahmens der EU-Gesetzgebung. Maßnahmen besserer Rechtssetzung bestehen aus zwei Komponenten: Folgeabschätzung und REFIT. Die Folgeabschätzung setzt an bevor die Gesetzgebung verabschiedet wird. REFIT hingegen prüft bestehende Gesetzgebung auf ihre zeitgemäße Eignung und Leistungsfähigkeit. Dazu dient die REFIT-Plattform, in der sowohl Vertreter der nationalen Regierungen als auch die Sozialpartner mitarbeiten. Die deutschen Arbeitgeber sind darin durch BusinessEurope vertreten.
Vor dem Hintergrund globaler Wettbewerbsherausforderungen ist eine einfache und verständliche Normengebung ein wesentlicher Standortvorteil. Auch wird die Akzeptanz der Bürger gegenüber der EU gesteigert, wenn diese sich durch ein schlankes, unbürokratisches und nachvollziehbares Normengefüge auszeichnet. Dazu gehört auch in der Sozialpolitik sicherzustellen, dass EU-Gesetzgebungsverfahren – und insbesondere Trilog-Verhandlungen – transparenter werden: Verhandlungstermine, Tagesordnungen und Protokolle müssen zeitnah zugänglich sein.
Mehr Folgenabschätzungen von Rat und EU-Parlament erstrebenswert
Die zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission geschlossene interinstitutionelle Vereinbarung zur besseren Rechtsetzung bekennt sich klar zur Bedeutung von Folgenabschätzungen. Es wird ein besonderes Augenmerk auf die Wettbewerbsfähigkeit, den Bürokratieabbau insbesondere in Bezug auf kleine und mittelständische Unternehmen sowie die digitale Dimension gelegt. Hervorzuheben ist außerdem, dass sie die Sachkunde und Repräsentativität von Sozialpartnervereinbarungen in der EU-Gesetzgebung ausdrücklich würdigt. Die EU-Kommission hat sich selbst öffentlich zur Durchführung von Folgenabschätzungen für ihre Gesetzgebungsvorschläge verpflichtet und führt diese auch durch. Ein größerer Einsatz von Rat und EU-Parlament zu Folgenabschätzungen wäre wünschenswert, auch gerade deshalb, weil diese Institutionen Gesetzgebungsvorschläge der EU-Kommission ändern können.
One-in, One-out in Europa etablieren
„One in, One out“ soll Teil der Agenda für Bessere Rechtsetzung werden. Im Rahmen dieser Agenda wird bei der Erarbeitung und Bewertung von Rechtsvorschriften und Strategien der EU Wert auf Transparenz, solide Fakten und die Meinung von Öffentlichkeit und Interessenträgern gelegt. Die Agenda erstreckt sich auf alle Politikbereiche und soll für eine gezielte Gesetzgebung sorgen, die nicht weiter geht als erforderlich und bei möglichst geringem Kostenaufwand die gewünschten Ziele erreicht. Die Methodik von One-in, One-out besteht in der Verpflichtung des Gesetzgebers, den Erfüllungsaufwand für neue Gesetzgebung zu beziffern und den Zuwachs in gleicher Höhe an anderer Stelle zu kompensieren. Auf diese Weise steigt die gesamte bürokratische Belastung für Bürger und Wirtschaft nicht. Die Quantifizierung der Belastung könnte innerhalb der Folgeabschätzung stattfinden.
Unabhängige Gremien als Kontrollorgane einsetzen
Von großer Bedeutung ist gerade bei Selbstverpflichtungen der EU-Organe die Kontrolle der Qualität von Folgeabschätzungen und die Eignungsprüfung der Rechtsvorschriften. Einen Schritt in diese Richtung hat die EU-Kommission in Form des Ausschusses für Regulierungskontrolle (Regulatory Scrutiny Boards) gemacht. Im Unterschied zum vorher bestehenden Ausschuss für Folgenabschätzung ist der neue Ausschuss nominell unabhängig. Ein Teil der Mitglieder wird von außerhalb der EU-Institutionen rekrutiert.
„Goldplating“: „comply or explain“-Mechanismus einführen
Das sogenannte Goldplating beschreibt das „Draufsatteln“ zusätzlicher nationaler, von europäischer Regulierung nicht verlangter Vorgaben, wenn EU-Mitgliedstaaten europäische Normen in nationales Recht umsetzen. Da dies zu einer Aushöhlung gleicher Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt führen kann, besteht hier Handlungsbedarf. Es sollte eine Verpflichtung eingeführt werden, eine Übererfüllung von EU-Vorgaben gegenüber der EU-Kommission zu erklären („comply or explain“). Damit wird ein einheitlicher Regulierungsrahmen in einem gemeinsamen Binnenmarkt gefördert.
Initiativen der BDA
Vertretung der Interessen der deutschen Wirtschaft beim europäischen Arbeitgeberverband BUSINESSEUROPE – auch in der Arbeitsgruppe „Better Regulation“
Vorschläge zur Vereinfachung in der REFIT-Plattform
Transparenz und Einbeziehung von Interessenträgern in allen Phasen des Politikzyklus
Die Bessere Rechtsetzung entlang des gesamten Lebenszyklus eines Rechtsakts muss sichergestellt werden. Dabei handelt es sich um eine Querschnittsaufgabe, zu der alle EU-Institutionen ihren Beitrag leisten müssen. Transparenz und die Einbeziehung von Interessenträgern in allen Phasen des Rechtsakts sollen gewährleistet sein. Folgenabschätzungen und Evaluierungen substituieren keine politischen Entscheidungen. Vielmehr bilden sie eine umfassende und evidenzbasierte Grundlage für politische Entscheidungen.
Ganzheitlicher Ansatz im Rahmen besserer Rechtsetzung
Teamassistenz | Walter-Raymond-Stiftung / Institut für Sozial- und Wirtschaftspolitische Ausbildung Team Assistant | Walter Raymond Foundation / Institute of Societal and Social Policy Training