Arbeitsschutz in Europa

Den Fokus auf eine bessere Umsetzung bestehender Regeln legen.
Die BDA befürwortet die Festlegung gemeinsamer Mindestbedingungen im Bereich des Arbeitsschutzes.

Deutschland verfügt über ein hochentwickeltes Arbeitsschutzsystem, das sowohl staatliche Elemente als auch berufsgenossenschaftliche Organisationsformen kennt. Auf europäischer Ebene wurde seit der Einheitlichen Europäischen Akte im Jahr 1987 eine Vielzahl von Richtlinien im Bereich des Arbeitsschutzes erlassen. Wichtig ist, dass sich dabei nicht nur auf die Schaffung von Richtlinien verständigt wird, sondern dass die Mitgliedstaaten diese Richtlinien auch im eigenen Land auf gleichem Niveau umsetzen und anwenden können.

Der Weg zu einem europaweit einheitlichen Mindestniveau darf nicht in einer überhöhten und komplizierten Regulierung enden. Die BDA tritt deshalb dafür ein, dass die Europäische Union den Fokus auf freiwillige Maßnahmen legt. Während der aktuellen Covid-19-Pandemie hat mobiles Arbeiten an Bedeutung gewonnen. Dies ist jedoch kein Grund für neue Regulierung. Vielmehr ist der zuletzt beobachtete Anstieg mobilen Arbeitens ein Beleg dafür, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Lage sind eigenständig praxisorientierte Lösungen zu finden. Flexibilität sollte die Leitlinie sein.

Soweit verbindliche Mindeststandards erforderlich sind, wie z.B. zum Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch Lärm, müssen Richtlinien Grenzwerte festlegen, die aktuellen, realistischen Risikobewertungen entsprechen. Wie bereits im strategischen Rahmen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2014-2020, sollte auch im neuen strategischen Rahmen für die nächsten Jahre ein klarer Schwerpunkt auf der verbesserten Umsetzung bereits bestehender legislativer und nicht-legislativer Initiativen gesetzt werden. Weitere gesetzliche Regelungen und EU-Richtlinien, wie beispielsweise ein allgemeines Recht auf Nicht-Erreichbarkeit lehnen wir ab. Nicht, weil wir dieses Thema für die Arbeitgeber und Beschäftigteen nicht ernst nehmen, sondern weil es bereits auf nationaler Ebene in Deutschland zahlreiche ausgezeichnete und praxisnahe Maßnahmen gibt, um Arbeit – auch im Hinblick auf Psyche und erweiterte Erreichbarkeit – gut zu gestalten. Zusätzliche Richtlinien, die ggfs. nicht in vollem Einklang mit bestehenden gesetzlichen Regulierungen, nationalen Normen und Handlungsempfehlungen – etwa der Berufsgenossenschaften – stehen, würden weder den Arbeitgebern noch den Beschäftigten helfen.

Die wichtigsten Richtlinien im Bereich Arbeitsschutz sind:
  • Rahmenrichtlinie zum Arbeitsschutz
  • Arbeitsstätten
  • Bildschirmarbeit
  • Lastenhandhabung
  • Mutterschutz
  • Lärm
  • Vibrationen
  • Asbest
  • Optische Strahlung (Laser)
  • Gefährdung durch elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz
21. November 2020

Arbeitsschutz in Europa

16. November 2020

Psychische Gesundheit