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Das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) hat die frühere Lohnsteuerkarte ersetzt. Arbeitgeber erhalten nach der Anmeldung ihrer Arbeitnehmer die für den Lohnsteuerabzug maßgeblichen Besteuerungsmerkmale (z. B. Steuerklasse, Religionszugehörigkeit, Faktor) auf elektronischem Weg durch die Finanzverwaltung.
Die geltenden Bestimmungen zum elektronischen Verfahren sind im Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 8. November 2018 („Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM); Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale“) dargelegt. Weitere Informationen können zudem auf der Internetseite der Finanzverwaltung abgerufen werden. Hier steht neben aktuellen Verfahrenshinweisen auch eine Liste mit den häufigsten Fragen und Antworten zum ELStAM-Verfahren zur Verfügung.
Die BDA setzt sich dafür ein, das ELStAM-Verfahren kontinuierlich zu verbessern und im Interesse der betrieblichen Praxis weiterzuentwickeln. Auf Initiative der BDA wurde ein Arbeitgeber-Newsletter der Finanzverwaltung eingerichtet, mit dem Unternehmen über Neuerungen und Probleme im ELStAM-Verfahren informiert werden. Die Anmeldung für den Newsletter erfolgt über das Elster-Portal der Finanzverwaltung.