“Inklusion gelingt!“
Mit dieser Botschaft wirbt die BDA gemeinsam mit den anderen Spitzenverbänden der Wirtschaft für mehr Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.

©AdobeStock Jenny Sturm
Inklusion im ureigenen Interesse der Unternehmen
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Sonderregelungen dürfen nicht zur Ausgrenzung führen
Die vielen, gut gemeinten Sonderregelungen für schwerbehinderte Beschäftigte erschweren es, das bei Beschäftigten und bei Arbeitgebern leider manchmal noch bestehende Vorurteil „schwerbehindert gleich leistungsgemindert“ aufzubrechen und Unternehmen zu mehr Einstellungen schwerbehinderter Menschen zu ermutigen. Viele Schutzvorschriften bewirken oft das Gegenteil von Inklusion, indem sie sogar neue zusätzliche Einstellungshemmnisse errichten. Entscheidend für mehr Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben sind vor allem professionelle Hilfe und Unterstützung zur Überwindung objektiver Hindernisse sowie erfolgreiche Beispiele gelungener Eingliederung und Inklusion. Hier sind vor allem die Profis in den Arbeitsagenturen sowie bei den Reha-Trägern und nicht zuletzt auch die Integrationsämter und Integrationsfachdienste gefordert. Kontraproduktiv wäre es, durch neue – wenn auch oft gut gemeinte – Schutzvorschriften oder weitere Überregulierung im Behindertenrecht weiter zu suggerieren, dass Menschen mit Behinderungen per se ein geringeres Leistungsniveau besitzen.
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Wirtschaft ist vielfach engagiert
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